Kurzkommentar: Zwangs-Werbeunterbrechungen und das Recht auf Ungestörtheit
Meine These: Der Mensch muss nicht erst abhängig, krank oder nachweislich geschädigt werden, damit ein Eingriff in seine Aufmerksamkeit problematisch ist.
Für erzwungene Unterbrechungen bei Spotify, Instagram und anderen Plattformen ist mir mein Gehirn zu wertvoll.
Ich verlasse die Anwendung sofort.
Meine Aufmerksamkeit ist keine beliebig verfügbare Ressource. Wer einen laufenden Denkprozess unterbricht, beansprucht nicht nur meine Zeit, sondern greift in meine gedankliche Selbstbestimmung ein.
Das Geschäftsmodell dahinter ist bemerkenswert: Ein Anbieter stellt ein Medium bereit und beansprucht zugleich damit das Recht, die Aufmerksamkeit seiner Nutzer während der Nutzung anderweitig zu vermarkten.
Ich sehe das umgekehrt: Nicht ich muss mir ungestörte Nutzung verdienen.
Der Anbieter muss mir einen Grund geben, ihm meine Aufmerksamkeit zur Verfügung zu stellen.
Nutzungszeit lässt sich unterbrechen. Ein verlorener Gedanke lässt sich nicht unbedingt zurückholen.
Zur Erinnerung:
Am 12. Dezember 2023 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu suchtförderndem Design digitaler Dienste mit 545 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 61 Enthaltungen an. Darin forderte es die Kommission auf, bei der Überarbeitung bestehender EU-Regeln ein digitales „right not to be disturbed“ vorzusehen.



